AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines

Sämtliche Leistungen von kA4>Crew< Video- und Multimediaproduktion, nachfolgend kA4>Crew< genannt, an den Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht durch gesonderte schriftliche Bedingungen anders geregelt.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen widersprochen zu haben.
2.) Angebot und Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines schriftlichen Angebotes dieses schriftlich bestätigt hat. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag nicht zustande. Bei mündlichen Absprachen kommt kein Vertrag zustande.

2. Sämtliche Angebote von kA4>Crew< erfolgen freibleibend.

3. Entwürfe, Drehbücher, Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Schriftstücke von kA4>Crew< können nur annähernd maßgebend sein. kA4>Crew< behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen oder Gegenstände solche zu liefern, die der fortschreitenden Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung nahezu erreicht oder übertroffen wird.

4. Die von kA4>Crew< angebotenen Preise sind ab Angebotsabgabe bis zum genannten Datum gültig, soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden. Nach fristgerechter Auftragserteilung durch den Kunden wird der Angebotspreis bindend.
3.) Preise

1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise aus den Angeboten der kA4>Crew<.

2. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz von kA4>Crew< zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird im Angebot ausgewiesen. Alle sich aus dem Vertrag zwischen kA4>Crew< und dem Kunden ergebenden Zahlungsverpflichtungen gelten als in Euro vereinbart.

3. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Kosten abgerechnet.

4. Alle Preise gelten als Kostenvoranschlag mit spezifischen Abgrenzungen der Leistungen. Die Preise werden jeweils für die einzelnen Auftragsinhalte per Vorkasse in Rechnung gestellt:
a) Videoproduktionen
  • Drehvorbereitungen / Vorabbesichtigung / Drehgenehmigungen / Drehplanung / Ideenentwicklung / Gebühren für die Bearbeitung
  • Personalkosten, Equipmentkosten sowie Reisekosten und sonstige Nebenkosten für Drehtage / Drehtermine
  • Postproduktion sowie Produktion des fertigen Produktes
  • Sonstige Nebenkosten, welche aufgrund des Auftrags notwendig wurden
b) 3D-Scan / 3D-Druck / Rapid Prototyping
  • Einscannen von Personen und Gegenständen
  • Nachbearbeitung und Texturierung von 3D-Modellen (u.a. 3D Scans)
  • Druckmaterial, Maschinenstunden
  • Nachbearbeitung des 3D-Modells und Veredelung
  • Fremddienstleistungen
  • Sonstige Nebenkosten, welche aufgrund des Auftrags notwendig wurden
c) Programmierung
  • Planung und Beratung / Konzepterstellung / Pflichten und Lastenheft
  • Ein festgelegtes Kontigent in Form von Tagessätzen für die Programmierung
  • Mehrbedarf aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen
d) Beratung / Coaching
  • Gebühren für die Beratung
  • Tagespauschale für das Coaching
Sofern während der Produktion ein Mehraufwand / Bedarf entsteht, ist kA4>Crew< berechtigt die Mehrkosten bis zu 10% des Auftragsvolumens ohne besondere Verbeinbarung in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 10% überschritten, so ist kA4>Crew< verpflichtet den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm ein zusätzliches Angebot über die Mehrkosten zu unterbreiten.

Als alternative Zahlungsvereinbarung gilt 80% des Auftragswertes nach Auftragserteilung und 20% vor Fertigstellung und Auslieferung / Herausgabe aller Arbeiten. Nach erfolgter Zahlung von 100% des Auftragsvolumens erfolgt die Herausgabe des Produktes.
4.) Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung gilt nach Geldeingang bei kA4>Crew< als erfolgt.

2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung durch Überweisung durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt die Auslieferung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. kA4>Crew< ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen, bei dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät.

3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist kA4>Crew< berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die kA4>Crew< außerdem berechtigt, Strichpreise aufzuheben und die Beträge der normalen Preise der kA4>Crew< zu berechnen.

4. kA4>Crew< ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die kA4>Crew< für den gesamten geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Form erbracht, ist kA4>Crew< berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Erhaltene Vorschusszahlungen werden nicht erstattet, sondern maximal verrechnet.

5. Alle Produkte (Waren), Bild- und Tonträger, sowie darauf befindliche Aufnahmen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von kA4>Crew<. Dies gilt insbesondere für die damit verbundenen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte.

6. Soweit überhaupt vereinbart, gehen Eigentumsrechte von der kA4>Crew< erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises auf den Kunden über. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen, bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten der kA4>Crew< vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber von kA4>Crew< empfangene Leistungen, insbesondere Produkte (Waren) an Dritte weitergibt, tritt er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber dem Kunden entstehende Ansprüche an kA4>Crew< ab. kA4>Crew< ist zu jeder Zeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Der Auftraggeber ist jederzeit verpflichtet, kA4>Crew< über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt stehender Geschäfte zu unterrichten und über den Bestand abgetretener Forderungen Auskunft zu erteilen.
5.) Leistungsumfang, Gefahrenübergang, Erfüllung, Abnahme

1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

2. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft an auf den Auftraggeber über.

4. kA4>Crew< ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart worden war oder die Mehrleistungen unvorhersehbar, aber zur Erfüllung des Auftrages notwendig waren, und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die für den Auftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrunde zu legen.

5. kA4>Crew< ist berechtigt, Leistungen durch Fremdunternehmen, sowie durch freie Mitarbeiter der Branche erbringen zu lassen.

6. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustande kommt, gilt die vertragliche Leistung von kA4>Crew< mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert. Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.

7. kA4>Crew< behält sich vor, durchgeführte Aufträge unter Nennung des Auftraggebers sowie Projekttitel und kurze Beschreibung, Bilder oder Video für Eigenwerbung verwenden zu dürfen.

6.) Fristen und Termine

1. Eine Festsetzung von Lieferterminen oder Fristen bedarf stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Einzelheiten des Geschäfts, sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistungserbringung der kA4>Crew< von Genehmigungen Dritter abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu zu laufen.

2. Hat kA4>Crew< vereinbarte Termine oder Fristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher der kA4>Crew< schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der kA4>Crew< die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von kA4>Crew< eintreten, hat kA4>Crew< nicht zu vertreten. Sie berechtigen kA4>Crew<, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Die zwischen Auftraggeber und kA4>Crew< vereinbarten Termine für den Einsatz von Kamerateams, Seminaren oder anderen Dienstleistungen sind für beide Seiten verbindlich.
5. Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagen oder vereinbarte Dienstleistungen ohne vorherige Absage ganz oder teilweise nicht abnehmen, so kann kA4>Crew< die vereinbarte Vergütung verlangen. kA4>Crew< muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was infolge der nicht erbrachten Leistung an Aufwendungen erspart wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn Einsätze von Kamerateams, Seminaren oder Dienstleistungen unter Wahrung einer vereinbarten Stornierungsfrist abgesagt werden.

6. Sollte kA4>Crew< aus technischen oder personellen Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Auftrag fristgerecht auszuführen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
7.) Gewährleistung und Haftung

1. kA4>Crew< haftet nur für schriftlich zugesicherte Leistungen und Eigenschaften. Die Haftung ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung entfüllt, sobald die Dienstleistungen / Produktionen abgenommen sind. Die kA4>Crew< haftet nicht für Fremdleistungen von Dritten. Die kA4>Crew< haftet nicht für Text- / Schreibfehler die der Auftraggeber nach seiner Abnahme oder Nutzung übersieht. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern der kA4>Crew< sind stets unverbindlich.

2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten für den Auftraggeber die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung oder Ware von kA4>Crew<, schriftlich zu erheben.

3. In jedem Fall berechtigter Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet kA4>Crew< unverzüglich zu unterrichten und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. kA4>Crew< ist berechtigt, anstelle einer Nachbesserung Ersatz zu liefern. Schlagen zwei Nachbesserungen durch kA4>Crew< fehl, bzw. leistet sie nicht Ersatz, ist der Auftraggeber berechtigt zu mindern.

4. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Wirkung, Stimmung, inhaltliche Umsetzung etc.) und geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Mangel dar. Für material- oder produktionsbedingte Schwankungen gelten die jeweils üblichen Toleranzen.

5. Die Gewährleistungsverpflichtung von kA4>Crew< erlischt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von kA4>Crew< Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen und Waren vornimmt oder vornehmen lässt.

8.) Schadensersatz

1. kA4>Crew< haftet auf Schadensersatz, insbesondere Verdienstausfall des Auftraggebers nur, wenn sie oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter Handlung.

2. Für die von kA4>Crew< schuldhaft verursachten Verluste, Beschädigungen oder Löschungen, der an kA4>Crew< zur Bearbeitung übergebenen Materialien, haftet kA4>Crew< nur auf Wiederherstellung oder Materialersatz, wie dies technisch möglich ist. Ist kA4>Crew< die Wiederherstellung oder Ersetzung nicht möglich, haftet sie mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf den Materialwert des Trägermaterials vergleichbarer Qualität und Menge.

3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet kA4>Crew< nicht für grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
9.) Kündigung des Vertrages

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn über das Vermögen von kA4>Crew< das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

2. Hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach § 649 BGB, beträgt die der kA4>Crew< zustehende Vergütung mindestens 50% der Vertragssumme.

3. kA4>Crew< kann den Vertrag kündigen, wenn trotz mehrmaliger Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und erforderlich werdenden Genehmigungen nicht beibringt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Vergleich oder Konkurs angemeldet worden ist, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn der Auftraggeber aus früheren Vertragsverhältnissen gegenüber kA4>Crew< mit der Zahlung in Verzug gerät.

4. kA4>Crew< kann den Vertrag kündigen, wenn Zahlungen, welche in Vorkasse geleistet werden, nicht innerhalb einer gegebenen Frist erfolgen. Der Kunde muss nicht vorab über die Kündigung informiert werden. Die Rechnung wird in diesem Falle bei Bedarf korrigiert. Nicht erbrachte Leistungen werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Die bereits ausgeführten Tätigkeiten kann kA4>Crew< in Rechnung stellen, auch wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde. Der Kunde hat auch vorab erbrachte Tätigkeiten innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
10.) Urheberrechte

1. Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den der kA4>Crew< erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.

2. In keinem Fall ist kA4>Crew< verpflichtet, selbst Untersuchungen über Rechtsverhältnisse anzustellen.

3. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt kA4>Crew< in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter Rechtsinhaber frei.

4. Bei urheberrechtlicher oder schutzrechtlicher Inanspruchnahme ist kA4>Crew< verpflichtet, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme zu unterrichten.

5. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben die Urheberrechte sowie die Kopierrechte in vollem Umfang bei kA4>Crew<. Die Urheberrechte und Kopierrechte an den Programmierprojekten, Videoproduktionen, DVD sowie Blu-Rays können gegen einen gesonderten Rechnungsbetrag käuflich erworben werden.

6. Bei Videoproduktionen ist die kA4>Crew< berechtigt, ein Logo vor und nach dem Video einzubinden, welches die Produktionsfirma zeigt. Das Logo der kA4>Crew< darf nicht entfernt werden. Ebenso darf das ausgelieferte Material weder weiterverarbeitet, neu geschnitten, umgewandelt oder unberechtigt ins Internet hochgeladen werden. Jeder unzulässiger Verstoß gegen die Urheberrechte wird mit einer Vertragsstrafe von mind. 5.000 EUR je Einzelfall und Wiedergabe berechnet.
11.) 3D-Scan / 3D-Druck Leistungen

1. 3D Dienstleistungen (3D-Scan sowie 3D-Druck) sind individuelle Einzelanfertigungen. Hieraus ergibt sich, dass diese Dienstleistungen nur in Vorkasse abgewickelt werden können.

2. Die Herstellung und Versendung des Werkstückes oder Prototypen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle oder ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

3. Die Art der Versendung und die Höhe der hierfür anfallenden Kosten berechnen sich nach Größe und Gewicht des zu versendenden Werkstücks oder Prototyps.

4. kA4>Crew< schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerung / Verlust nicht verantwortlich.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder dieser in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

6. kA4>Crew< wird das Versandgut gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.

7. Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise für Werkstücke oder Prototypen verstehen sich als Endpreis, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

8. Die eingesetzten 3D-Drucker haben ihre typischen Eigenschaften, wie Druckauflösung, Detailgenauigkeit und technische sowie mechanische Eigenschaften. Demzufolge sind bei der Fertigung von Werkstücken geringfügige Abweichungen möglich. Aufgrund der technischen Gegebenheiten sind Drucke im Schmelzschichtverfahren Prototypen mit nicht 100% perfekter Oberfläche und Genauigkeit. 3D Drucke können Stützkonstruktionensreste enthalten, welche durch Bearbeitung entfernt werden können. Diese Leistung kann bereits enthalten sein, sollte der Kunde das Werkstück selbst bearbeiten wollen, können die Reste der Stückkonstruktion noch am Objekt geringfügig zu sehen sein. Jedoch sind die 3D-Drucke zur Zeit gut. Die max. Druckauflösung beträgt im Regelfall 0,2 Millimeter bis ca. 0,02 Millimeter und ist technisch nicht anders möglich. Ist das gelieferte Werkstück / der Prototyp mit einem Mangel behaftet, kann der Kunde eine weitere Produktion eines zweiten Werkstücks verlangen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn kA4>Crew< das Werkstück fehlerhaft bearbeitet hat. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn im laufenden Druckverfahren unsaubere Druckstellen entstehen. Eine unsaubere Druckstelle kann eine Ungenauigkeit, Kantenbildung, Klumpenbildung, leichte Verfärbung oder ähnliches sein. Die unsaubereren Druckstellen können aufgrund der Art und Weise des Druckverfahrens entstehen und sind nicht ausgeschlossen. kA4>Crew< stellt Prototypen oder Figuren her, welche nicht gleichzusetzen sind, wie gekaufte Artikel. Die Werkstücke / Prototypen sind wie der Name schon sagt, Prototypen und individuelle Anfertigungen. Ist auch das zweites Werkstück / ein zweiter Prototyp wieder fehlerhaft, kann der Kunde seinen Kaufpreis mindern. Die Minderung ist Verhältnismäßig anzuwenden. Eine komplette Rückerstattung ist nicht möglich. Die maximale Minderung beträgt 50% des Kaufpreises.

9. Mängel am Werkstück / Prototyp müssen spätestens 5 Werktage nach Versendung / Auslieferung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt das Produkt als abgenommen.

10. Eine Garantie auf das Werkstück / Prototyp gibt es nicht. Sobald der Kunde das Werkstück / den Prototyp erhalten hat, geht die Verantwortung auf den Kunden über.

11. Liefert der Kunde eine eigene 3D-Vorlage versichert der Kunde, dass die von ihm zur Verfügung gestellte 3D-Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere Urheber-, Marken-, Geschmacks/Gebrauchsmuster- oder Patentrechte dürfen nicht verletzt werden.

12. kA4>Crew< trifft keine eigenen Prüfungspflicht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

13. Sollte kA4>Crew< dennoch seitens Dritter aufgrund der Verletzung von deren Rechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, kA4>Crew< von jeglicher Haftung freizustellen.

14. Wünscht der Kunde einen Nachbau oder Sonderanfertigung (3D-Rekonstruktion / Neumodellierung eines 3D-Gegenstandes) sind ausschließlich folgende Leistungen im Auftrag enthalten:
  • Arbeitsstunden (Scan oder Nachbau) für die Druckvorbereitung
  • Nachbau oder Konstruktion eines 3D-Gegenstandes
  • 3D-Druck (Produktion eines greifbaren Gegenstandes)

NICHT enthalten sind:
  • angefertigte Dateien
  • angefertigte Konstruktionszeichnungen
  • angefertigte Baupläne
  • angefertigte Dateien der 3D-Modelle
  • druckbare Dateien für 3D-Drucker

Wünscht der Kunde jedoch das gedruckte Bauteil als 3D-Modell so ist die kA4>Crew< berechtigt, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten. Der Kunde hat dann die Möglichkeit eine Lizenz zur freien Verwendung und die 3D-Datei (STL-Datei) zu einem Kaufpreis zu erwerben. Der Kaufpreis für die 3D-Datei richtet sich nach dem Stundensatz, Anzahl der Stunden und Modellkomplexität. Angefertigte 3D-Modell-Dateien werden von kA4>Crew< archiviert und können später wieder verwendet werden.
12.) Internetauftritt

1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

3.1 Sämtliche Leistungen, die von Mitarbeitern (feste und/oder freie-) für kA4>Crew< zur Veröffentlichung erbracht werden, gehen mit allen Rechten in das Eigentum von kA4>Crew< über. Dies gilt insbesondere für Film-, Video-, Text- und Hörbeiträge sowie die Mitarbeit an Beiträgen, die Programmierung von Internetseiten sowie deren Gestaltung.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. 6. kA4>Crew< behält sich das Recht vor, auf erstellten Internetseiten einen Link und den Verweis auf die Ersteller einzufügen.
13.) Beratung und Coaching

1. Die kA4>Crew< behält sich alle Rechte an Seminarinhalten und Schulungsunterlagen vor. Unsere Unterlagen sind nur für die Seminare mit unseren Trainern bestimmt. Dauerhaft überlassene Materialien darf der Kunde ausschließlich für seine persönlichen Zwecke nutzen. Weiterverwendungen unserer Materialien (u.a. Powerpoint-Präsentationen, Dateivorlagen, Prüfungen) für betriebliche Nutzung sind unzulässig. Nachdruck, Kopie, Vermietung, Verleihung, Herausgabe an Dritte und deren berufliche Verwendung sind unzulässig. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Skripte, Präsentationen oder sonstige Seminarmaterialien (inkl. zur Verfügung gestellter Software) ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

2. Unzulässige Verwendung von Materialen sofern Schulungsunterlagen der kA4>Crew< unzulässigerweise ohne Absprache eingesetzt, weitergegeben, veröffentlicht werden, wird eine Vertragsstrafe von 25.000 EUR vereinbart. Hiervon betroffen sind alle Orginale / Ableitungen und Ähnlichkeiten unserer Schulungsunterlagen. Eine Ähnlichkeit liegt bereits dann vor, wenn die Wortwahl, Inhalte, Übungsaufgaben, Prüfungsfragen zur sinngemäß selben Lösung oder zum selben Ziel führen könnte.

3. Nutzungsüberlassung: Sollte ein Interresse daran bestehen, das Material der kA4>Crew< für andere Trainer als Schulungsunterlagen zu verwenden, so können diese käuflich erworben werden. Dies hat vor Beginn der Nutzung zu erfolgen. Der Antrag hierfür ist schriftlich zu stellen. Eine Verwendung darf erst erfolgen, soweit eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
14.) Veröffentlichung von Videos in Videoplattformen

1. kA4>Crew< kann bei Genehmigung des Kunden Videos als Referenz auf Internetplattformen sowie der kA4>Crew< Websites platzieren. Texte der Videos werden durch die Firma kA4>Crew< bestimmt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verwendung seiner Texte. Die Firma kA4>Crew< hat als Entscheidungsträger ein Alleinstellungsmerkmal und entscheidet auch aufgrund werbetechnischer Maßnahmen, welche Inhalte zur als Referenz veröffentlicht werden. Die kA4>Crew< entscheidet im eigenen Interresse über Texte, welche zum Video veröffentlicht werden. Hiermit wird die Marketingstrategie der kA4>Crew< umgesetzt. kA4>Crew< hat daher alleine die Entscheidung und Kontrolle der Videos. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung seines Auftrages als Referenz oder Werbezwecke.

2. Sofern Kommentare oder Texte, sowie Abstimmungsmöglichkeiten von Unbekannten / fremden Dritten möglich sind, entscheidet die kA4>Crew< alleine aufgrund von Marketingzwecken, welche Inhalte sichtbar gemacht werden. Der Kunde selbst hat kein Mitbestimmungsrecht, welche Inhalte dort veröffentlicht werden oder nicht.

3. Möchte der Kunde explizit, dass Videoinhalte und Texte im Sinne des Kunden verfasst, geplant und organisiert werden, so kann der Kunde die Firma kA4>Crew< mit der Aufgabe entgeltlich beauftragen. Hierzu erstellt die kA4>Crew< ein Angebot mit monatlichen Gebühren. Hierzu entstehen monatliche Gebühren für die Verwaltung der Daten.
15.) Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Sinn der unwirksam gewordenen Bestimmungen entsprechen.

2. Die Vertragschließenden vereinbaren, dass für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag deutsches Recht und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart sind.

3. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten, bis zu ihrer Änderung, auch für zukünftige Geschäfte.

4. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Dortmund.



Stand: Januar 2023
Unternehmen

Die Firma kA4>Crew< Video- und Multimediaproduktion bündelt seit 2008 Kompetenz, Technik und Innovationskraft mit den Dienstleistungen Videoproduktionen, 3D-Visualisierung / Modellierung / Animation sowie 3D-Digitalisierung. Ihr professioneller Ansprechpartner ist Marco Skroblin.
Ablauf

1. Planung / Beratung
2. Ein unverbindliches Angebot
3. Ihre schriftliche Freigabe
4. Ausführung

Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Datenschutz
Kontakt AGB Datenschutz Impressum
Videoproduktion in NRW, Dortmund, Bochum, Essen, Düsseldorf, Köln... - kA4>Crew<
Musikvideos, Imagevideos, Produktvideos, Eventvideos, Werbevideos, Kinospots, 3D-Animationen, 3D-Modellierung, 3D-Digitalisierung, 3D-Scan, Visual Effects, Special Effects, Greenscreen, Studio, Postproduktion

Videoproduktionen und 3D-Visualisierungen mit kA4Crew in Dortmund, NRW und Umgebung...

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